Blitzer.de-App beim Blitzermarathon: Darf der Beifahrer Sie legal warnen? Dieses aktuelle Gerichtsurteil müssen alle Autofahrer kennen

Es ist das Reizthema Nummer eins an deutschen Stammtischen und in den sozialen Netzwerken: Der große, europaweite Blitzermarathon steht wieder vor der Tür. Während die Polizei und das Innenministerium betonen, dass die massive, flächendeckende Radarkontrolle der reinen Verkehrssicherheit diene, tobt auf TikTok und Instagram unter dem Hashtag #Blitzermarathon ein wahrer Shitstorm. Millionen Autofahrer wittern reine „Abzocke“, um die klammen Staatskassen der Kommunen zu füllen.

Um den mobilen Laserpistolen und versteckten Zivilfahrzeugen zu entgehen, aktivieren Autofahrer massenhaft Warn-Apps wie Blitzer.de auf ihren Smartphones. Dass die Nutzung für den Fahrer am Steuer illegal ist, wissen die meisten. Doch um dieses Verbot auszutricksen, kursiert seit Jahren der berühmte „Beifahrer-Trick“. Aber schützt Sie das wirklich vor einem saftigen Bußgeld und Punkten in Flensburg? Ein brisantes Urteil des Oberlandesgerichts räumt nun mit diesem gefährlichen Rechtsmythos ein für alle Mal auf.

Der teure Irrtum mit der Handy-App

Egal ob auf der Autobahn (wie der A9 oder A3) oder in der 30er-Zone vor der Schule: Die mobile App Blitzer.de (oder entsprechende Funktionen in Google Maps und Waze) ist der ständige Begleiter von Millionen deutschen Pkw-Fahrern.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland ist bei diesem Thema unerbittlich, und Verkehrsanwälte des ADAC betonen es regelmäßig: Wer als Fahrzeugführer (also der Fahrer am Steuer) eine App oder ein Navigationsgerät (z.B. von TomTom oder Garmin) nutzt, das gezielt vor Radarfallen warnt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wird man bei einer Polizeikontrolle (z.B. durch einen Motorradpolizisten) dabei erwischt, kostet das den Fahrer 75 Euro Bußgeld und, was noch schmerzhafter ist, 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Zudem kann die Polizei das Smartphone theoretisch sogar beschlagnahmen, was in der Praxis jedoch selten passiert.

Um diesem harten Gesetz zu entgehen, hat sich ein scheinbar wasserdichter Trick in ganz Deutschland verbreitet: Man reicht das Handy einfach an die Ehefrau oder den Freund auf dem Beifahrersitz.

Der „Beifahrer-Trick“: Grauzone oder knallhart illegal?

Die Logik der Autofahrer klingt schlüssig: Wenn nicht der Fahrer, sondern der Beifahrer die App auf seinem eigenen Handy geöffnet hat und nur „zufällig“ laut ausspricht, dass in 500 Metern geblitzt wird, kann der Fahrer ja nichts dafür. Er hat die App schließlich nicht bedient.

Lange Zeit galt dies als juristische Grauzone. Doch kurz vor dem aktuellen Blitzermarathon machen Verkehrsrechtler auf ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe aufmerksam, das diesen Trick in der Luft zerreißt.

Das Urteil, das Sie kennen müssen:

Ein 64-jähriger Autofahrer wurde von der Polizei angehalten. Die Beamten sahen, wie seine Beifahrerin hastig ihr Handy weglegte, auf dem die geöffnete Blitzer-App leuchtete. Der Fahrer klagte gegen das Bußgeld und berief sich auf den Beifahrer-Trick.

Das Gericht entschied jedoch glasklar gegen ihn!

Die Richter stellten fest: Das Verbot der StVO greift auch dann, wenn der Beifahrer (oder ein anderer Insasse im Auto) die Warn-App auf seinem Smartphone aktiv laufen lässt und der Fahrer sich diese Funktion zunutze macht.

Auf Deutsch gesagt: Wenn das Handy des Beifahrers auf dem Armaturenbrett liegt, gut sichtbar ist oder die Warnansagen (Pieptöne) so laut sind, dass der Fahrer sie hört und daraufhin abbremst, macht er sich die App „zu eigen“. Er profitiert bewusst davon – und das ist illegal. Der Fahrer (nicht der Beifahrer!) kassiert in diesem Moment die 75 Euro und den Punkt in Flensburg.

Die einzige legale Ausnahme, die die Polizei erlaubt

Gibt es also gar keinen Weg mehr, sich vor dem Blitzer-Gewitter zu schützen? Doch, es gibt eine völlig legale Methode, die die Polizei sogar ausdrücklich befürwortet.

Die Warnung vor Blitzern ist nur während der aktiven Fahrt verboten.

Was völlig legal ist: Sie dürfen vor Fahrtantritt, zu Hause auf dem Sofa oder bei einem Halt auf dem Rastplatz (mit abgestelltem Motor!) die App öffnen, sich über die Standorte der mobilen und festen Blitzer auf Ihrer Route informieren und sich diese einprägen. Auch das Radiohören (Verkehrsfunk mit Blitzermeldungen, z.B. bei Antenne Bayern oder SWR3) ist während der Fahrt weiterhin zu 100 % legal, da diese Meldungen an die Allgemeinheit gerichtet sind und nicht ortsgenau über GPS getrackt werden.

Gehören Sie auch zu den Fahrern, die beim Blitzermarathon sofort die App öffnen, oder verlassen Sie sich lieber auf die Warnungen im Radio? Haben Sie sich bisher mit dem Handy auf dem Beifahrersitz sicher gefühlt? Nehmen Sie den Fuß vom Gas, informieren Sie sich vor der Fahrt und riskieren Sie keine Punkte in Flensburg! Teilen Sie dieses brisante, geldrettende Gerichtsurteil bei WhatsApp oder in Facebook-Auto-Gruppen mit all Ihren Freunden und Verwandten, bevor sie am Wochenende in die teure Laser-Falle tappen!