Sobald der Frühling beginnt, zieht es Millionen deutsche Mieter nach draußen. Wer das Glück hat, einen kleinen Garten am Mehrfamilienhaus (einen sogenannten Mietergarten) oder einen Vorgarten zu besitzen, stürmt die Baumärkte, um das graue Stück Rasen in eine grüne Oase zu verwandeln. Es wird gebuddelt, gepflanzt und dekoriert. Doch was viele Hobbygärtner in ihrer Euphorie völlig unterschätzen: Sie sind rechtlich nicht die Herrscher über ihr kleines Reich!
Neben den strengen Regeln des Vermieters greift hier knallhartes Bundesrecht. Das Umweltministerium und die EU-Behörden haben eine absolute „Schwarze Liste“ für bestimmte Pflanzenarten erlassen. Wer diese harmlos aussehenden, aber hochgefährlichen Gewächse unbedarft am Block oder im Garten anpflanzt, riskiert nicht nur eine fristlose Kündigung der Wohnung, sondern gigantische Bußgelder im fünfstelligen Bereich. Hier sind die drei verbotenen Pflanzen, die Sie sofort ausreißen müssen.
Die Mietrechts-Falle: Wenn die Wurzeln das Haus zerstören
Wer in Deutschland zur Miete wohnt (z.B. bei großen Gesellschaften wie Vonovia oder LEG), darf in seinem kleinen Gartenanteil oft tun und lassen, was er will – solange es sich um „übliche“ Gartenpflege handelt (Radieschen pflanzen, Rasen mähen).
Mietrechts-Anwälte des Deutschen Mieterbundes warnen jedoch vor einem fatalen Irrtum: Sobald Sie Pflanzen setzen, die extrem tief wurzeln, sich unkontrolliert ausbreiten und im schlimmsten Fall die Bausubstanz, Rohre oder die Hausfassade beschädigen, haften Sie als Mieter mit Ihrem privaten Vermögen für den Schaden!
Doch viel gefährlicher als der Zorn des Vermieters ist der Zorn des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).
Die „Schwarze Liste“ der EU (Invasive Arten)
Die Europäische Union und das Umweltministerium führen eine Liste der sogenannten invasiven gebietsfremden Arten. Das sind Pflanzen, die ursprünglich nicht in Europa heimisch waren, hier keine natürlichen Feinde haben und die heimische Natur (Insekten, heimische Blumen) so aggressiv verdrängen, dass sie das gesamte Ökosystem zerstören.
Für diese Pflanzen gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein strenges Besitz-, Zucht- und Pflanzverbot. Wer sie absichtlich pflanzt, dem drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro!
Diese 3 Pflanzen sind am Mietshaus streng verboten:
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Der Horror für den Vermieter (Japanischer Staudenknöterich):
Diese Pflanze sieht mit ihren großen Blättern und den weißen Blüten wunderschön exotisch aus. Doch sie ist der Albtraum jedes Immobilienbesitzers. Der Knöterich wächst bis zu 30 Zentimeter am Tag (!). Seine extrem aggressiven Wurzeln (Rhizome) graben sich metertief in den Boden, sprengen Asphalt, wachsen durch Betonfundamente und zerstören Wasserleitungen. Haben Sie diese Pflanze einmal im Garten, müssen oft Bagger anrücken, um die Erde meterhoch auszutauschen. -
Die Gift-Gefahr (Riesen-Bärenklau / Herkulesstaude):
Er wächst bis zu drei Meter hoch und blüht in riesigen, weißen Dolden. Viele Mieter finden ihn imposant. Doch das Umweltamt warnt: Die Pflanze ist hochgiftig! Ihr Pflanzensaft enthält Furocumarine. Berührt ein spielendes Kind am Wohnblock die Blätter und es kommt Sonnenlicht (UV-Strahlung) hinzu, entstehen auf der Haut sofort schwerste, schmerzhafte Verbrennungen (Blasenbildung) dritten Grades, die in der Notaufnahme behandelt werden müssen! -
Der unauffällige Würger (Drüsiges Springkraut):
Mit seinen schönen rosa Blüten (oft noch immer illegal auf Trödelmärkten verkauft) wirkt es wie eine harmlose Zierpflanze. Doch es vermehrt sich durch platzende Samenkapseln so explosiv, dass es in einem Sommer den gesamten Vorgarten des Wohnblocks und die Nachbargärten komplett überwuchert und alle heimischen Pflanzen (und damit die Nahrung für Bienen) erstickt.
Die goldene Regel der Gärtner: Kaufen Sie Saatgut und Pflanzen nur im zertifizierten Fachhandel (wie Dehner oder Obi) und greifen Sie niemals zu „exotischen Wildsamen“ aus dem Internet oder von asiatischen Online-Marktplätzen – dort verstecken sich oft die illegalen Invasoren!
Haben Sie in Ihrem Mietergarten auch schon einmal blind Pflanzen aus dem Internet gesetzt, ohne zu wissen, um was es sich handelt? Wurden Sie vom Vermieter schon einmal abgemahnt, weil eine Pflanze die Hauswand hochgewachsen ist? Kontrollieren Sie am Wochenende Ihre Beete am Block und reißen Sie diese Invasoren (mit Schutzhandschuhen!) rigoros aus! Teilen Sie diese wichtige rechtliche und finanzielle Warnung bei WhatsApp oder in Facebook-Mieter- und Gartengruppen mit all Ihren Nachbarn, bevor das Umweltamt klingelt!
